„Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.“Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer existiert, wie für Rechtsanwälte und Notare auch, eine Vergütungsverordnung, die für alle Steuerberater verbindlich durch das Bundesfinanzministerium festgelegt ist. Diese Vergütungsverordnung schreibt bestimmte Vergütungssätze, abhängig vom sogenannten Gegenstandswert, vor. In der Regel handelt es sich um so genannte Rahmengebühren, d. h. ein bestimmter Gebührenrahmen ist vorgeschrieben. Wir bewegen uns nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb dieses Rahmens.Die Vergütung wird von uns immer im Vorfeld besprochen, so dass es keine bösen Überraschungen gibt. An dieser Stelle sei folgendes Zitat erlaubt:
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.“– John Ruskin (1819-1900)